Den Aufsichtsbehörden von B___ AR steht es frei, die Rechnungen mit dem Tresorgeld direkt zu bezahlen oder die Beträge an A___ zur Barabgleichung vor Ort zu überweisen. Dem Gemeinderat steht es frei, C___ aufzufordern, die Rechnung zu begleichen oder A___ anzufragen, ob sie z.Hd. des Gemeinderates einen Antrag zur Darlehensaufnahme der Erbengemeinschaft stellt. c) A___ stellt für ihre Arbeiten Rechnung z.Hd. der Erbengemeinschaft und wird mit Fr. 100.-- pro Stunde zuzüglich Spesen entschädigt. Sollte die Rechnung nicht innert dreissig Tagen bezahlt oder mit der Miete G_