b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. c) des Gemeinderates B___: Der Gemeinderat verzichtet auf eine Vernehmlassungsantwort und stützt ausdrücklich den Entscheid des Regierungsrates von Appenzell Ausserrhoden vom 15. November 2016. d) der Beschwerdegegnerin (Eingabe vom 31.3.2017) 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten von A___. Seite 2 Sachverhalt