A.2 Mit Schreiben vom 20. August 2016 (Bg. act. 5.1) erhob A___ Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit dem Antrag, eine bis 30. September 2016 zu bezahlende Semesterrechnung vom 18. Juli 2016 (Bg. act. 5.1.2 und 5.1.3) rechtzeitig zu begleichen. Am 8. August 2016 habe sie beim Sozialamt in C___ vorgesprochen, wobei ihr ein achtseitiges Formular betreffend Unterstützungsgesuch übergeben und mitgeteilt worden sei, dass die Semesterrechnung nicht übernommen werden könne, sondern aus den erst noch zu ermittelnden Stipendien zu bezahlen sei.