Sobald der Ölabscheider sein Fassungsvermögen von maximal 250 l erreicht hat, fliesst derzeit alles zusätzlich vom Umschlagplatz in den Schacht gelangende Abwasser mitsamt seinem Öl- oder Benzinanteil in die öffentliche Kanalisation ab. Das heisst, einzig mit einer solchen Abschlussvorrichtung kann sichergestellt werden, was seinerzeit schon mit dem Ölabscheider bezweckt wurde, dass nämlich kein den Anforderungen an die Einleitung in die Kanalisation nicht genügendes Abwasser in die Kanalisation gelangt. Somit ist nicht erst der heutige Stand der Technik, sondern schlicht die im Havariefall drohende Nichteinhaltung der im Anhang 3.2 in Ziff.