Seite 5 Sicherheit in Bezug auf den Gewässerschutz biete. Im Falle einer Havarie (mit Aufreissen eines Tankfahrzeuges) beim Befüllen der Tankstelle sei nach dem selbsttätigen Verschliessen des Ölabscheiders damit zu rechnen, dass der Treibstoff über den Betankungsplatz auf die Strasse gelange und dort einerseits zu einer Feuergefahr werde und anderseits eventuell direkt in ein Gewässer wie beispielsweise den E___bach abfliesse. Daher könne nicht gesagt werden, dass ein selbsttätiger Abschluss im konkreten Fall dem Stand der Technik besser entsprechen würde.