Ein selbsttätiger Abschluss sei nicht erforderlich, weil die Tankstelle und die Tankfahrzeuge dem aktuellen Stand entsprächen. Auch deshalb lasse sich der angefochtene Entscheid nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage abstützen. Weil in anderen Kantonen (TG, GR) kein selbsttätiger Abschluss vorgeschrieben werde, sei nicht derart klar, dass ein solcher mehr