Der Umschlagplatz genüge den Anforderungen des GSchG, weil auf dem frisch geteerten Platz auslaufende Flüssigkeiten leicht zu erkennen seien und ein Versickern nicht möglich sei. Zudem könne der bestehende Ölabscheider ohne den selbsttätigen Abschluss mehr als das Doppelte aufnehmen. Ferner seien sowohl die beliefernden Tankwagen wie auch die Tankstelle selber mit einer sog. Gaspendelung ausgerüstet, welche beim Befüllen für eine Entlüftung sorge. Deshalb könne beim Befüllen kein Treibstoff ins Freie gelangen, sondern bei einer Fehlfunktion fliesse das Benzin in den Tankwagen zurück.