C. Mit Entscheid vom 7. Juli 2014 wies das DBV den Rekurs ab. In Ziff. 2 hielt es fest, der Ölabscheider der Tankstelle D___ sei unter der Leitung einer Fachfirma mit einem selbsttätigen Abschluss nachzurüsten und zwar innert einer Frist von 6 Monaten ab Rechtskraft dieses Entscheides; nach erfolgter Nachrüstung sei das Amt für Umwelt zu