Gegenstand Entwässerung eines Betankungs- und Umschlagplatzes, Tankstelle Parz. Nr. 001, C___ Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: Der Entscheid der Vorinstanz vom 7. Juli 2014 sei aufzuheben. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Sachverhalt