b RPG) sowie nachbarliche Interessen berührt. Eine derart gewichtige Projektänderung kann deshalb nicht im vereinfachten Verfahren erfolgen, sondern das reduzierte Baugesuch bedarf als solches der Publikation und öffentlichen Auflage. Denn nur so erhalten neuerdings spezifisch durch den Verzicht auf eine strassenmässige Erschliessung betroffene Nachbarn und Anstösser Gelegenheit, ihre Gehörsansprüche durch das Einreichen einer entsprechenden Einsprache zu wahren.