5. Soweit in Ziff. 3 eventualiter beantragt wird, es sei die Sache zur Neubeurteilung und neuem Entscheid des Baugesuchs ("ohne Ausbau der Zufahrtsstrasse") an die Baubewilligungskommission B___ zurückzuweisen, ist folgendes festzuhalten: Das Baugesuch vom 19.12.2013 (Nr. 13-79) umfasst nach den Akten (act. 10.II/1-46) einerseits den Neubau einer Doppelgarage mit Atelier auf Parzelle 002 und anderseits deren Erschliessung durch den Bau eines Abzweigers via Parzelle 001 bis auf Parzelle 002 (vgl. Situationsplan, act. 10.II/44-45 und Grundrissplan, act. 10.II/46).