Damit wurde für diese Verkehrsanlage das maximal zulässige Erweiterungsmass von 30% bereits vollständig konsumiert. Da gleichzeitig auch noch eine Erweiterung einer Parkfläche bewilligt wurde, bleibt schon rein quantitativ kein Raum für die Behandlung des strittigen, rund 9m langen Abzweigers nach Norden hin als weitere Etappe einer teilweisen Änderung bzw. massvollen Erweiterung.