Seite 5 E. In der Folge wurde von der Gerichtsleitung zur strittigen Steilheit einer allenfalls über Parzelle 006 und somit bauzonenintern zu führenden Alternativerschliessung verschiedene Plangrundlagen aus dem GIS (act. 13.1-8) und das geltende BauR von B___ (act. 14) zu den Akten genommen. Mit Eingaben vom 27. März 2017 und innert erstreckter Frist vom 15. April 2017 liessen das DBU und der Beschwerdeführer dazu Stellung nehmen.