Seite 3 bestehenden Zufahrtsweges (um 1.43m auf 2.60m), die Erstellung von Autoabstellplätzen (auf Parz. Nr. 001 und 004) und eines Holzlagerplatzes sowie der Anschluss dieser Liegenschaft an die Kanalisation rechtskräftig als teilweise Änderung im Sinne von Art. 24c RPG bewilligt worden sei. Es bestehe die Absicht, diese Bauvorhaben in naher Zukunft auszuführen. Gegen die A___ mit Rekursentscheid vom 5. September 2016 verweigerte Verlängerung der Zufahrt um rund 10m (über die Parzelle Nr. 001 in der Landwirtschaftszone) bis zum auf Parz.