Gegen diese Entscheide erhob A___ als Baugesuchsteller und Eigentümer der genannten zwei Parzellen mit Eingabe vom 11. April 2016 Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft (fortan DBV) mit dem Antrag, es sei diese Zufahrtsstrasse zu bewilligen. Nach Durchführung eines Augenscheines an Ort und Stelle (vgl. Augenscheinprotokoll vom 23. Juni 2016) und Gewährung des rechtlichen Gehörs (vgl. Eingaben des Rekurrenten vom 8. und 22. Juli 2016) wies das DBV diesen Rekurs mit Entscheid vom 5. September 2016 im Sinne der Erwägungen ab.