Die Quelle „E.“ dient auch nicht als wichtige Brauchwasserfassung, etwa für eine Käserei, Molkerei oder Milchsammelstelle (derselbe, Grundwasserschutzzonen, S. 56 f.). Schliesslich ist zu beachten, dass die Quelle nach eigenen Angaben des Beschwerdeführers relativ oberflächlich ist und auf Niederschläge und Trockenheit Seite 22 reagiert (act. 16.4.1/1.1). Der Gutachter hat in diesem Zusammenhang auch festgehalten, die Quelle sei von Strassenwasser beeinflusst (act. 50 S. 6).