Im Weiteren ist zu beachten, dass der Anschluss der Parzelle Nr. 0003 in M. ans öffentliche Netz nicht unmöglich ist. Den Kosten für die Neufassung der Quelle und für die Aufbereitungsapparaturen von rund Fr. 15‘000.-- stehen Kosten für den Gemeindeanschluss von rund Fr. 37‘000.-- gegenüber (so der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift, act. 1), was letztere nicht als unzumutbar erscheinen lässt (vgl. BRUNNER, Grundwasserschutzzonen, S. 55). Die Quelle „E.“ dient auch nicht als wichtige Brauchwasserfassung, etwa für eine Käserei, Molkerei oder Milchsammelstelle (derselbe, Grundwasserschutzzonen, S. 56 f.).