Seite 20 dritte Wohnung sei als Ferienwohnung in der Liste der Zweitwohnungen aufgeführt. Seit 2009 würden für diese Liegenschaft Kehrrichtgrundgebühren und Abwassergebühren für zwei Wohnungen erhoben. In seiner Stellungnahme im Einspracheverfahren vom 25. Juni 2015 hat der Beschwerdeführer ausgeführt, das Haus werde jetzt von 3 Partien bewohnt, die Ferienwohnung bestehe nicht mehr (act. 16.4.2/3). Im Rekursverfahren bestätigte der Gemeinderat die Vermietung aller drei Wohnungen (act. 16.4.1/7 S. 2).