Die 10 l/min gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. a UGsV entsprechen 14‘400 Litern pro Tag. Ausgehend von einem durchschnittlichen Wasserbedarf von rund 260 Liter pro Kopf und Tag (Umweltbericht des Kantons Zürich 2018 S. 38) könnte damit der Bedarf von rund 50 Personen gedeckt werden. Dies zeigt in etwa die Grössenordnung des Grenzwertes von Art. 35 Abs. 2 lit. a UGsV auf. Im vorliegenden Fall handelt es sich um weniger als 5 Haushalte. In der Einsprache vom 29. Mai 2015 hat der Gemeinderat B. geltend gemacht, das Haus Assekuranz Nr. 0002 werde gemäss Einwohnerkontrolle nur von vier Personen bewohnt (act. 16.4.2/1 S. 3). Die