Seite 19 was ebenfalls gegen das Vorliegen eines öffentlichen Interesses spreche (act. 27). Unter Hinweis auf die Vollzugshilfe KVU-Ost vom September 2019 gab die Vorinstanz zu bedenken, dass es sich bei der Abwägung, ob das Vorliegen eines öffentlichen Interesses bejaht oder verneint werde, stets um eine einzelfallbezogene Einschätzung handle (act. 71).