In der Vorprüfung des Amtes für Umwelt vom 10. Juli 2014 (act. 16.3.2/5) wurde das Vorliegen eines öffentlichen Interesses mit einer gesamtheitlichen Betrachtung der Faktoren Schüttungsmenge, Rohwasserqualität und Nutzungszweck begründet; genauere Ausführungen hierzu fehlen.