Quellfassung liege, weshalb davon auszugehen sei, dass der Pächter beim Betriebszentrum über einen Frischwasseranschluss mit entsprechenden Reinigungsvorrichtungen verfüge, sodass das Wasser aus der strittigen Quelle nicht mit Milch in Berührung komme beziehungsweise dass damit keine Milchbehälter gereinigt würden. Der Beschwerdeführer habe immer vorgebracht, dass das Quellwasser lediglich der Wasserversorgung der 3 Haushalte diene, weshalb eine anderweitige Annahme eher wenig glaubwürdig sei.