Die Quelle des Beschwerdeführers verfügt neben einer Quellfassung mit Zuleitung in die Brunnenstube über ein Loch in der Wand der Brunnenstube, aus dem ebenfalls Quellwasser in die Brunnenstube fliesst. Das Wasser aus der Brunnenstube wird in das Haus des Beschwerdeführers (und seines Sohnes) auf der Parzelle Nr. 0003 (wo ein Reservoir von ca. 1 bis 2 m3 Inhalt gefüllt wird) und von dort (wenn das Reservoir voll ist) in den Brunnen vor dem Haus geleitet (act. 46 S. 2). Die Gesamtschüttung kann deshalb nur am Brunnen gemessen werden. Die Messungen des Experten erfolgten am Brunnen und damit unter Berücksichtigung des Wassers aus dem Einspitzloch.