In seinem Protokoll des Einsprache-Augenscheins (act. 16.3.2/15 S. 2) hielt das Departement Bau und Umwelt fest, dass die Quellfassung „E.“ im Zustand zum Zeitpunkt des Augenscheins nicht schützenswert sei. Qualität und Menge des Wassers seien nur durch eine Neufassung bzw. weitere Massnahmen zu verbessern. Allenfalls sei es mit diesen Massnahmen möglich, eine Quellschüttung von 10 l/min zu erreichen. Es sei klar, dass eine Quellschüttung von 100 l/min nicht zu erreichen sei.