Weder im Einsprache-Entscheid der Vorvorinstanz vom 21. Dezember 2015 noch im hydrogeologischen Bericht vom 5. August 2013 noch im Vorprüfungsbericht des Amtes für Umwelt vom 10. Juli 2014 werden Ausführungen zu allfälligen einfachen Aufbereitungsverfahren gemacht. Gemäss dem Merkblatt des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Gesundheitsdepartements des Kantons St. Gallen „Kleinstwasserversorgungen Abgrenzung private/öffentliche Wasserversorgung“ (act. 16.3.1/1/5 S. 3) kann bei einer