Wie oben dargelegt, dürfen im Trinkwasser keine Escherichia coli und Enterokokken vorhanden sein und darf die Dichte der aeroben, mesophilen Keime den Höchstwert von 100/ml nicht überschreiten. Die Messungen des Sachverständigen zeigen einen Keimwert von 116/ml bis 670/ml und in vier von sechs Messungen Escherichia coli und Enterokokken, womit das Quellwasser die Anforderungen an das Trinkwasser grundsätzlich nicht erfüllt und es sich nicht um Wasser guter Qualität im Sinne von Art. 35 Abs. 2 lit. a UGsV handelt. Fraglich ist deshalb, ob das Quellwasser mithilfe einfacher Aufbereitungsverfahren und angemessenem Aufwand nach Ziff. 111 Anhang 4