In seiner Vorprüfung stellte das Amt für Umwelt (act. 16.3.2/5) fest, es könne in Anbetracht der aktuellen Nutzung des überwiegenden Teils der Schutzzone S2 als Weide mit dem Jaucheaustragungsverbot keine beliebige Verbesserung des Rohwassers erwartet werden. Hingegen werde sich die Verlegung der Viehtränke positiv auf die Rohwasserqualität auswirken. Ausführungen dazu, ob trotz Nachweis von Escherichia Coli und Enterokokken Trinkwasser vorliege oder nicht, fehlen in der Vorprüfung.