Es dürfe nach der Umsetzung der Schutzzonenvorschriften mit einer Verbesserung der Wasserqualität gerechnet werden. Eine bakteriologische Verunreinigung könne durch die Ausscheidung der Gewässerschutzzone trotzdem nicht ausgeschlossen werden, weshalb die bakteriologische Qualität des Quellwassers regelmässig zu untersuchen, die chemische Qualität jährlich zu kontrollieren und das Quellwasser zukünftig aufzubereiten sei.