Seite 11 2006 E. 5; vgl. auch CHRISTOPH AUER, Streitgegenstand und Rügeprinzip im Spannungsfeld der verwaltungsrechtlichen Prozessmaximen, 1997, S. 39 ff). Vorliegend hat der Beschwerdeführer vor Obergericht die Aufhebung des Entscheids des Regierungsrates und damit den Erlass einer Schutzzone für die Quellfassung „E.“ beantragt, weshalb die Schutzwürdigkeit der Quelle nicht nur in Bezug auf die Anzahl der von der Quelle versorgten Haushalte, sondern in jeder Hinsicht im Streite liegt.