a der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser, SR 817.022.102, ebenfalls aufgehoben per Ende April 2017). Die gleichen Anforderungen gelten in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV, SR 817.022.11, in Kraft seit 1. Mai 2017; Anhang 1 Ziffer 1.1). Nach der TBDV darf Trinkwasser zudem nicht mehr als 250 mg/l Chlorid enthalten (Anhang 2). 3.1 Die Vorinstanz ist im angefochtenen Entscheid von einer durchschnittlichen Schüttmenge von 8.56 l/min ausgegangen. Der Beschwerdeführer hat diesen Wert nicht in Frage gestellt.