diesen sei zu entnehmen, dass die Jahresniederschlagsmengen für das Jahr 2018 82 bis 90% und für das Jahr 2019 102 bis 108% betragen hätten. Für das Einzugsgebiet der Quellfassung „E.“ ergebe sich als langjähriges Mittel aller Messungen ein Wert von 87%, welcher auch durch die konkret erhobenen Zahlen im Gutachten bestätigt sei. K. Mit Urteil vom 24. September 2020 wurde die Beschwerde abgewiesen. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2020 (act. 82) verlangte der Beschwerdeführer die Begründung des Urteils. Erwägungen