Dabei verwies die Beschwerdegegnerin 3 auf die Schüttungszahlen der Jahre 2000 bis 2018, was eine durchschnittliche Schüttungsmenge von 87% ergebe, wobei die abnehmende Tendenz der letzten 10 Jahre hier nicht berücksichtigt sei. Weiter verwies die Beschwerdeführerin auf die Klimabulletins des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz der Jahre 2018 und 2019; diesen sei zu entnehmen, dass die Jahresniederschlagsmengen für das Jahr 2018 82 bis 90% und für das Jahr 2019 102 bis 108% betragen hätten.