Das Gutachten sei in vielen Punkten nicht schlüssig und in vielerlei Hinsicht sogar falsch. Der Beschwerdegegner 1 führte in seiner Stellungnahme vom 9. März 2020 (act. 68) ebenfalls aus, das Mittel der Messungen von Februar 2018 bis Februar 2019 ergebe 7.82 Liter pro Minute und sei damit noch weiter verringert als bisher angenommen. Des Weiteren erfülle die Quellfassung „E.“ die mikrobiologischen Vorgaben der Trinkwasserverordnung nicht und sei durch die oberflächliche Fassung des Wassers bakteriell stärker belastet und damit von mangelhafter Qualität. Die Messwerte belegten somit, dass ein öffentliches Interesse nach wie vor nicht gegeben sei.