Mit Schreiben vom 20. Januar 2020 (act. 61) führte der Sachverständige zu den gestellten Fragen aus, dass ein Einfluss von Meteorwasser, welches mit natürlichen und anthropogenen Stoffen belastet sei, auf die Wasserqualität wahrscheinlich sei, da infolge relativ grosser Schüttungsschwankungen die Quellfassung „E.“ wohl relativ stark durch lokales Meteorwasser beeinflusst werde. Zur Frage, wieso der Sachverständige anstelle des vom Obergericht angeordneten Messungszeitraums von 12 Monaten über einen