I. Mit Verfügung vom 2. September 2019 (act. 51) wurde den Parteien die Möglichkeit gegeben, dem Sachverständigen Ergänzungsfragen zu stellen. Davon wurde Gebrauch gemacht. Mit Schreiben vom 20. Januar 2020 (act. 61) führte der Sachverständige zu den gestellten Fragen aus, dass ein Einfluss von Meteorwasser, welches mit natürlichen und anthropogenen Stoffen belastet sei, auf die Wasserqualität wahrscheinlich sei, da infolge relativ grosser Schüttungsschwankungen die Quellfassung „E.“ wohl relativ stark durch lokales Meteorwasser beeinflusst werde.