Zusätzlich sei die bakteriologische Qualität des Wassers beanstandet worden. Eine Sachverhaltskontrolle sei im Zweifelsfall jeweils durch die Beschwerdeinstanz vorzunehmen, weshalb für die Prüfung dieser beiden Fragen ein Sachverständiger beigezogen werde. G. Anlässlich der mündlichen Experteninstruktion vor Ort am 21. Februar 2018 wurde dem Gutachter ein schriftlicher Auftrag abgegeben (act. 44). In Ergänzung dazu wurde festgelegt, dass hinsichtlich der Wasserqualität quartalsweise eine bakteriologische und eine