Am 21. Dezember 2015 wurden die Einsprachen vom Departement Bau und Umwelt (DBU; seit 1. Januar 2016: Departement Bau und Volkswirtschaft, DBV) gutgeheissen (act. 16.3.2/18). Auf den Erlass des Schutzzonenplanes und des Schutzzonenreglements für die Grundwasserschutzzone der Quellfassung „E.“ wurde verzichtet und die provisorische Schutzzone aufgehoben. Das Departement begründete seine Entscheide damit, dass an der Quellfassung kein öffentliches Interesse bestehe (act. 16.3.2/15 S. 3 f.).