C. Gegen den Schutzzonenplan und das dazugehörige Reglement erhoben die Beschwerdegegner 1 und 2 sowie die Beschwerdegegnerin 3 mit Eingaben vom 12. Mai 2015 (Beschwerdegegner 2, act. 16.2.2/1), vom 29. Mai 2015 (Beschwerdegegner 1, act. 16.4.2/1) und vom 7. Juni 2015 (Beschwerdegegnerin 3, act. 16.3.2/7) Einsprache und beantragten sinngemäss einen Verzicht auf die Schutzzonenfestsetzung sowie die Aufhebung der provisorischen Schutzzone. Am 8. September 2015 fand unter der Beteiligung aller Parteien ein Einsprache-Augenschein statt (act. 16.3.2/15). Am 21. Dezember 2015 wurden die Einsprachen vom Departement Bau und Umwelt (DBU;