Seite 2 B. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Vorprüfung führte das Amt für Umwelt mit Schreiben vom 10. Juli 2014 (act. 16.3.2/5) aus, dass ein öffentliches Interesse grundsätzlich gegeben sei, und genehmigte provisorisch den Schutzzonenplan sowie das zugehörige Reglement. Vom 8. Mai bis 8. Juni 2015 wurde der Schutzzonenplan öffentlich aufgelegt. Die Auflage wurde amtlich publiziert.