A. Auf der dem Beschwerdeführer gehörenden Parzelle Nr. 0001 in M. befindet sich die Quellfassung „E.“, die der Versorgung des Wohnhauses Assekuranz Nr. 0002 mit 3 Wohneinheiten und eines Brunnens auf der im Eigentum des Beschwerdeführers und von F. stehenden Parzelle Nr. 0003 dient. Durch Färbversuche wurde im Jahre 1988 das Einzugsgebiet der Quelle abgegrenzt und eine provisorische Schutzzone errichtet (act. 16.3.2/4). Nach Erstellung eines Schutzzonenreglements (act. 16.3.2/3) sowie Einholens eines hydrogeologischen Berichts vom 8. August 2013 (act.