Vorvorinstanz Departement Bau und Volkswirtschaft, Kasernenstrasse 17a, 9102 Herisau Gegenstand Schutzzonenplan und Schutzzonenreglement für die Grundwasserschutzzone der Quellfassung „E.“, M. Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Regierungsrates vom 30. August 2016 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: (sinngemäss) Der Entscheid des Regierungsrates vom 30. August 2016 sei aufzuheben, und es seien für die Quellfassung „E.“ ein Schutzzonenplan und ein Schutzzonenreglement zu erlassen.