27 Act. 33 28 Act. 10, act. 32 und act. 33. 29 Act. 33 30 Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden O4V 12 28 vom 26. Februar 2014 E. 1.2 31 Act. 11 und act. 12 Seite 5 neinen. Eine Rechtsverzögerungsbeschwerde wird nur gegenstandslos, wenn die Sachverfügung ergeht.32 Solche sind nicht erlassen worden, weshalb die vorliegende Rechtsverzögerungsbeschwerde allein aufgrund der Abschreibungsverfügungen der Vorinstanz nicht abgeschrieben werden kann.