C. In sämtlichen oben erwähnten fünf Verfahren ersuchte das Sozialamt D___ das Departement Gesundheit und Soziales per Mail vom 30. August 2016 um Fristverlängerung bis Ende September 2016.17 Das Departement gewährte per Mail vom 1. September 2016 die Fristverlängerung und erstreckte die Frist zur Stellungnahme beziehungsweise zur Duplik antragsgemäss bis zum 30. September 2016.18 D. Mit Eingabe vom 26. September 2016 erhoben A___ und B___, vertreten durch C___, Rechtsverzögerungsbeschwerde mit dem eingangs wiedergegebenen Antrag beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden.19 Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass in den