Seite 9 2.5 a. Der Beschwerdeführer reiste am 6. März 1990 in die Schweiz ein. Am 1. März 1991 heiratete er seine Ehefrau, welche in der Schweiz geboren ist und im damaligen Zeitpunkt eine Niederlassungsbewilligung besass; die Ehefrau wurde am 2. Juli 1991 erleichtert eingebürgert. Am 25. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erteilt.