2.4 Da der Beschwerdeführer mit inzwischen in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen vom 21. Mai 2015, welches die vom Kreisgericht St. Gallen mit Urteil vom 16. Dezember 2013 ausgefällte Freiheitsstrafe bestätigte, zu einer