C. Mit Schreiben vom 27. Januar 2016 informierte das Migrationsamt den Beschwerdeführer, dass es sich veranlasst sehe, seine Niederlassungsbewilligung zu widerrufen und ihn aus der Schweiz wegzuweisen (act. 7/8). Mit Stellungnahme vom 10. März 2016 ersuchte der Beschwerdeführer, vertreten durch RA B___, darum, aufgrund der gegebenen Umstände sei auf einen Widerruf der Niederlassungsbewilligung zu verzichten (act. 7/11).