A. Der am XX.XX.1955 geborene A___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ist italienischer Staatsangehöriger. Im Jahr 2006 wurde dem Beschwerdeführer von den damals aufgrund seines Wohnsitzes in St. Gallen zuständigen Behörden des Kantons St. Gallen eine Niederlassungsbewilligung C erteilt. Als der Beschwerdeführer im Juni 2015 von St. Gallen nach Wolfhalden AR zuzog, stellte ihm das durch den Wohnortswechsel neu zuständige Amt für Inneres des Kantons A.Rh., Abteilung Migration (nachfolgend: Migrationsamt) ebenfalls eine Niederlassungsbewilligung C aus (vgl. act. 7/1 und 2).