Seite 14 fundamentalen Grundsatzes der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet in der Raumplanungsgesetzgebung.33 Wie auch die Vorinstanz in diesem Zusammenhang zu Recht ausführte, sind Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen an strengere Voraussetzungen als innerhalb der Bauzone geknüpft. Daher ist vorliegend das öffentliche Interesse an der Beseitigung der rechtswidrig erstellten Bauten entsprechend gross.