3.3 Soweit der Beschwerdeführer in der Zwischenzeit den Schafstall23 und den 24 25 Kaninchenstall freiwillig abgebrochen haben will, handelt es sich um Bauten, für welche die Abteilung Raumentwicklung zwar keine nachträgliche Bewilligung erteilt hat, aber für die die BBK C___ in ihrem Baubewilligungsentscheid gemäss Ziffer 2 ohnehin auf einen Abbruch bzw. auf eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verzichtet hat.