Sodann seien die Ausführungen im zweitletzten Absatz auf Seite 2 des Protokolls aus der Luft gegriffen, da nicht klar sei, welche Strasse gemeint sei. Schliesslich sei auch die Aussage von Herrn D___ auf Seite 3 des Protokolls aus dem Kontext gerissen und stelle eine reine Behauptung dar. Weiter brachte er einen Lösungsvorschlag vor.8